„Bleib Fair Halte Abstand“
Abstand halten! Das gehört seit 2020 für Autofahrer gegenüber Radfahrern nicht mehr nur zum guten Ton, sondern ist Gesetz. Wer mit seinem PKW einen Radfahrer überholt, muss innerorts 1,50 und außerorts 2 Meter Abstand halten. Weniger Abstand zu halten, sei nie eine Option. „Wenn die Straße es nicht zulässt, darf ich als Autofahrer halt nicht überholen“ informiert Dirk Marten ( Vorsitzender VW Oberhausen ) Was die 1,50 Meter innerorts angeht, gebe es auch noch Ausnahmen.
Sind etwa Kinder mit auf dem Rad oder hat das Fahrrad einen Anhänger, muss sogar innerorts 2 Meter Abstand eingehalten werden. Der ausreichende Abstand beim Überholen ist dabei besonders wichtig. Hier ist die Rücksicht der Autofahrer gefragt.
So fand am Donnerstag, 23.04.2026 in Kooperation mit dem ADFC Oberhausen/Mülheim und der Polizei Oberhausen eine Aktion statt, um dieses Thema zum Saisonauftakt der Zweiradfreunde noch einmal zu fokossieren. Einen herzlichen Dank gilt hier dem Vorsitzenden Burkhardt Schmidt und seinen tatkräftigen Mitgliedern des ADFC Oberhausen / Mülheim.